Reglement SM 2015

SLRG Sektion Rüti

Bereits im Juli 2014 haben wir euch folgende Reglements-Änderungen für die SM 2015 bereits angekündigt.

  • Teilnahmeberechtigt sind nur Mannschaften von SLRG-Sektionen. Mit der Anmeldung bestätigten die Sektionen, dass die eingesetzten Athleten Aktivmitglieder ihrer Sektion sind. Die Anmeldung wird von einem Vorstandsmitglied der Sektion unterzeichnet.
  • Kann eine SLRG-Sektion aus den eigenen Reihen keine komplette Mannschaft stellen, so kann eine solche auch aus einem Zusammenschluss mit einer oder mehreren anderen Sektionen bestehen. In diesem Fall muss eine der beteiligten Sektionen die Verantwortung übernehmen und ist entsprechend auch namensgebend.
  • Je Mannschaft können maximal zwei ausländische Athleten eingesetzt werden. Athleten, welche in der Schweiz Wohnsitz haben und über eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung B oder C) verfügen sowie liechtensteinische Landesbürger gelten im Rahmen dieses Reglements nicht als ausländische Athleten. Hingegen werden Athleten mit Grenzgängerstatus (Bewilligung D) als ausländische Athleten eingestuft.
  • An der SM 2015 wird zudem im Sinne eines Tests auf die Austragung Rettungsbrettstaffel verzichtet. Der Verzicht auf diese nicht internationale Staffel entlastet das Programm massgeblich. Ob die Rettungsbrettstaffel in den Folgejahren im Programm bleibt, wird nach der SM 2015 entschieden.
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