Die Meinung der SLRG zum Lehrplan 21

SLRG Sektion Rüti

Wasserunfallprävention und Vermittlung von Selbst- und Fremdrettungskompetenzen im Schulunterricht - Was spricht dafür?

Unfälle im, am und auf dem Wasser sind häufig – das Problem ist relevant In der Schweiz ertrinken jährlich durchschnittlich 47 Personen. Im Jahr 2012 waren es gar deren 55 – davon 4 Kinder. Bei tödlichen Unfällen mit Kinderbeteiligung (0-14 Jahre) ist Ertrinken in der Schweiz mit jährlich durchschnittlich 6 Fällen die zweithäufigste Ursache.

Gemäss Hochrechnung der bfu ereignen sich in der Schweizer Wohnbevölkerung zudem jährlich ca. 16'000 nicht-tödliche Unfälle. Tendenz steigend.

Das richtige Verhalten im, am und auf dem Wasser schützt vor Unfällen
Richtiges Verhalten am, im und auf dem Wasser schützt vor Unfällen und hilft, das Schlimmste (Ertrinken resp. Beinahe-Ertrinkungsfälle mit Folgeschäden) zu verhindern. Ein Bewusstsein für Gefahren und ein Mindestmass an Selbstrettungskompetenzen sind entscheidend. Letztere beinhaltet, sich nach einem Sturz ins Wasser zu orientieren, Ruhe zu bewahren und ohne Panik wieder an die Wasseroberfläche zu gelangen, sich an der Oberfläche halten zu können und wenn möglich selbst wieder an Land zu gelangen.

Ein Mindestmass an Schwimm-Fertigkeiten ist notwendig, um sich selber retten zu können.
Die grosse Mehrheit der Notsituationen im Wasser findet entweder in unmittelbarer Nähe zum Ufer oder einem sonstigen rettenden Ort (Bassinrand, Boot etc.) statt. Zu den Selbstrettungskompetenzen gehört entsprechend die Fähigkeit, eine kurze Distanz schwimmen zu können. Will man Dritte retten, so werden Schwimm-Fertigkeiten gar noch bedeutender.

Die Fähigkeit, schwimmen zu können muss erlernt werden - Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr
Die Fähigkeit, schwimmen zu können wird dem Menschen nicht in die Wiege gelegt. Sie muss erlernt werden. Die bekannten Tauch- und Schwimm-Reflexe bei Babies verlieren sich nach ca. 6 Monaten.

Das Erwerben und regelmässige Anwenden von Schwimm-Basisfähigkeiten gibt Selbst-Sicherheit und erhöht in einer Notsituation die Wahrscheinlichkeit sich selber oder gar andere retten zu können.

Es ist erwiesen, dass ältere Kinder oder gar Erwachsene nur sehr selten noch schwimmen lernen. Die SLRG begrüsst entsprechend, dass Schwimmunterricht bereits im Kindesalter erfolgt und im Lehrplan 21 eine angemessene Bedeutung zukommt.

Die Aufnahme des Themas "Wasserunfallprävention und Selbstrettungskompetenz" im Lehrplan 21 wirkt – und ist unsere gesellschaftliche Verpflichtung
Die Aufnahme des Themas "Wasserunfallprävention und Selbstrettungskompetenz" in den Lehrplan 21 kommt einem Meilenstein in der Prävention von Unfällen im Wasser gleich. Die Sensibilisierung für das richtige Verhalten im und am Wasser (Wasserunfallprävention) sowie die Vermittlung von Selbstrettungskompetenz sind zentral, wenn es um das Verhindern von Unfällen respektive deren weitreichende Konsequenzen geht (im schlimmsten Fall das Ertrinken).

Die SLRG ist überzeugt, dass die Behandlung des Themas "Wasserunfallprävention und Selbstrettungskompetenz" in der Schule einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Unfällen im Wasser leistet oder in extremis zur Selbstrettung befähigt.

Dies gilt insbesondere für den Teil der Kinder in der Bevölkerung, bei welchen das richtige Verhalten im und am Wasser nicht von Haus aus thematisiert und vermittelt wird. Sei dies aufgrund der Tatsache, dass die Eltern selbst ungenügende Schwimmkompetenzen aufweisen oder der Realität, dass sich nicht alle Haushalte ausserschulischen Schwimmunterricht leisten können.

Die Vermittlung von "Wasserunfallprävention und Selbstrettungskompetenz" während der obligatorischen Schulzeit ist mit der heutigen Infrastruktur möglich
Die SLRG ist sich der Tatsache bewusst, dass für den Schulunterricht geeignete Wasserflächen ein knappes Gut sind. Gleichwohl sind wir überzeugt, dass die für ein sicheres Verhalten im Wasser relevanten Lernziele auch mit der heutigen Infrastruktur umgesetzt werden können.

Die Mehrheit der im Bereich "Bewegen im Wasser" genannten Lernziele benötigt zu ihrer Umsetzung im Unterricht keinerlei Wasserfläche. Für die Vermittlung der verschiedenen Elemente des bewährten Wassersicherheitschecks (WSC) wird Wasserfläche nur in begrenztem Ausmass gebraucht. Mit wenig Wasserfläche kann also bereits viel erreicht werden.

So besucht beispielsweise die SLRG im Rahmen ihres Projekts "Das Wasser und ich" bereits heute rund 1'000 Kindergärten jährlich und vermittelt das richtige Verhalten im und am Wasser.

Wo der Zugang zu Wasserfläche nur sehr schwer oder gar nicht möglich ist, sind kreative Lösungsansätze gefragt. Die SLRG will mitdenken sowie ermöglichen und ist überzeugt, dass sich das Engagement von Gemeinden und Kantonen für den schulischen Schwimmunterricht auszahlt.

Die Vermittlung von "Wasserunfallprävention und Selbstrettungskompetenz" ist eine gemeinschaftliche Aufgabe
Die SLRG nimmt die offenen Fragen und Vorbehalte von Lehrpersonen und Schulen respektive Gemeinden bezüglich personellen Kosten sowie Haftungs- und Sicherheitsfragen ernst und ist bereit, ihren Beitrag zur Umsetzung der Lernziele zu leisten.

Wasserunfallprävention sowie die Vermittlung von Selbstrettungskompetenz kann zudem auch nicht auf die Schule beschränkt werden. Die am Wasser interessierten Sportverbände und Organisation sowie die Eltern sind ebenso gefordert.

Ergänzende Auskünfte:

Reto Abächerli
Geschäftsführer SLRG
041 928 88 77

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