Neuerungen auf den 01.01.2009

SLRG Sektion Rüti
In den letzten Tagen und Wochen sind in der Ausbildungskommission (AKO) sowie auf Antrag der AKO im Zentralvorstand SLRG folgende Entscheide gefällt worden:

Leistungsnachweis im Fortbildungskurs Brevet I:

 

Ab 01.01.2009 wird der schon Ende 2006 angekündigte Leistungsnachweis umgesetzt.

  1. Schwimmen, Retten:

    • in Badebekleidung
    • 96 m Schwimmen in Brustlage
    • 4 m Tauchen zu Figuranten
    • 50 m Rettungsschwimmen
    • Zeitlimite für den schwimmerischen Teil: 5:30 min. für alle Altersklassen und beide
      Geschlechter
    • 2 min CPR mit Sichtkontrolle (Achtung: einmalige Übergangsregelung für Absolventen B I ohne CPR bis Ende 2009)

  2. Heraufholen eines Gegenstandes

    Für das erfolgreiche Bestehen des FK’s ist das Heraufholen eines Gegenstandes aus einer Minimaltiefe von 1.80 m zwingend. Bei Absolventen, die das Brevet berufeshalber brauchen empfiehlt die SLRG dringend, dass sie an die tiefste Stelle an ihrem Arbeitsplatz tauchen können. Dies fällt in den Verantwortungsbereich jedes Einzelnen. Wenn immer möglich, sollte daher beim FK in der Sprunggrube getaucht werden. Falls dort das Heraufholen eines Gegenstandes misslingt, ist dies aus einer Mindesttiefe von 1.80 m zwingend. Personen, die anlässlich des FK’s nicht tauchen können, darf keine Marke abgegeben werden.

    → Eine klare vorgängige Information an die Teilnehmer ist wichtig. Idealerweise sind die Teilnehmer bereits im Vorfeld darüber informiert, welchen Anforderungen sie zu genügen haben. Es sollte jedem klar sein, dass er gar nicht erst zum FK erscheinen muss, wenn er z.B. nicht schwimmen oder tauchen kann.

  3. Dispens

    • Dispensen (z.B. Tauchen) dürfen keine erteilt werden.

Achtung: Die Pflichtzeiten für das erfolgreiche Bestehen des B1 Kurses bleiben unverändert!

Fragen?

Allan Schumann

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